Die neue Corona-Schutzverordnung bringt auch für uns einige Änderungen mit sich. Zusammengefasst bedeutet das für uns:
Die wichtigsten Infos:
Keine Testnotwendigkeit für sog. „Geboosterte Personen“ bei 2G+
bis zum 15 Jahre kein Immunisierungs– und Testnachweis bei 2G+
ab 16 Jahre mindestens eine Erstimpfung + PCR-Test für Teilnahme an Training und Wettkampf
In der Halle gilt weiter durchgängig eine Maskenpflicht
Im Detail bedeutet das für den Sport in Innenräumen und damit auch Handball: 2G+
Aber:
Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
Für Teilnehmende an Training und Wettkampfsportin offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis
Für begleitende Eltern(Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G (ohne Testnachweis)
Der Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche:
Kinder bis zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet – Altersnachweis erforderlich!
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahregelten als immunisiert und getestet – Altersnachweis erforderlich!
Jugendliche ab 16 Jahren:gelten (ab dem 17.1.2022) nicht mehr automatisch als immunisiert. Soweit sie Schüler*innen sind, gelten sie als getestet – Schülerausweis erforderlich!
Für Zuschauer gilt:
Für alle Zuschauer beim Spielbetrieb gilt zunächst weiterhin 2G+.